Herzlich Willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Frisch und Kolleginnen!
Unsere Kanzlei zeichnet sich durch langjährige Erfahrung in den verschiedensten Rechtsgebieten aus. Wir stehen Ihnen gerne bei allen rechtlichen Fragen und Problemen zur Seite. Dazu gehört auch kompetente Steuerberatung.
Der tägliche Fokus unserer Arbeit liegt besonders im Migrationsrecht und Strafrecht. Wir beraten und vertreten Sie in allen außergerichtlichen und gerichtlichen migrationsrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten. Gerne auch als Pflichtverteidiger.
Dazu zählen im Strafrecht dann Allgemeine Strafsachen, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten.
Das Migrationsrecht (Asyl - und Ausländerrecht) regelt unter welchen Voraussetzungen Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Deutschland leben und arbeiten dürfen und welche Rechte und Pflichten sie dabei haben. Von der Beantragung eines Einreisevisums, einer Aufenthaltserlaubnis bis zur Abwehr der Beendigung des Aufenthalts sind eine Vielzahl von komplexen Vorschriften zu beachten. Eine strafrechtliche Verurteilung hat häufig Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus.
„Fremd ist der Fremde nur in der Fremde“
Dieser Ausspruch von Karl Valentin ist ein Leitmotiv für die Erfahrungen, die Migranten machen aber auch für uns selbst, weil wir alle immer wieder Fremde sind. Auf dem Hintergrund dieser menschlichen Grunderfahrung engagieren wir uns insbesondere für Menschen mit Migrationsgeschichte in unserer täglichen Arbeit.